Alltagsbetreuung über die Pflegekasse finanzieren
Für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Hier erfahren Sie mehr.
Die Stundenpreise für eine private Alltagshilfe können in persönlicher Absprache mit der Alltagshelferin oder dem Alltagshelfer festgelegt werden. Unsere Alltagsbegleiter*innen arbeiten auf selbstständiger Basis und legen ihre Kosten selbst fest. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an.
Leistungen von Senior@Home von der Steuer absetzen
Es ist möglich, die meisten Leistungen von Senior@Home im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abzusetzen und damit die jährliche Steuerschuld um bis zu 4.000 Euro zu mindern. Dazu gehören beispielsweise das Waschen der Wäsche, Fahrdienste und Einkäufe. Es ist jedoch wichtig, dass die Dienstleistungen von einem professionellen Dienstleister, zu denen unsere Alltagsbegleiter*innen zählen, ausgeführt werden.
Hinweis: Senior@Home ist nicht befugt, Ihnen Auskünfte über steuerliche Verwendbarkeit zu geben. Für Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
